Viele Muslime hören beim Thema Aktien immer wieder dieselbe Aussage:
„Solange der harame Anteil unter 5 % liegt, ist es erlaubt.“
Diese Aussage wirkt einfach – ist aber deutlich komplexer, als sie auf den ersten Blick scheint.
Die sogenannte 5-%-Regel stammt nicht aus dem Qur’an oder der Sunnah.
Sie ist ein modernes Hilfskonstrut, das von einigen Gelehrten und Gremien entwickelt wurde, um mit der heutigen Unternehmensrealität umzugehen.
Hintergrund ist:
Fast alle großen Unternehmen sind heute in irgendeiner Form in Zinsgeschäfte, Kredite oder problematische Nebeneinnahmen eingebunden. Die 5-%-Regel versucht, diese Realität praktisch handhabbar zu machen – nicht, sie religiös „sauber“ zu erklären.
Konkret bedeutet die Regel:
Wenn der verbotene Anteil (z. B. Zinseinnahmen) eines Unternehmens unter 5 % liegt, betrachten manche Gelehrte eine Beteiligung als tolerierbar – oft verbunden mit der Pflicht, diesen Anteil später zu spenden.
Genau hier beginnt jedoch die Kritik:
Haram bleibt haram – auch in kleiner Menge.
Die Regel wird deshalb von vielen Gelehrten abgelehnt oder sehr kritisch gesehen, weil sie die Gefahr birgt, dass Menschen sich an Graubereiche gewöhnen und Verantwortung abgeben.
Wichtig zu verstehen:
Die 5-%-Regel ist keine allgemeingültige Erlaubnis,
sondern eine umstrittene Einschätzung, die nicht von allen Gelehrten getragen wird.
Deshalb sagen wir:
Die 5-%-Regel kann Orientierung bieten – sie ersetzt aber keine bewusste Entscheidung, keine Vorsicht
und keine Rücksprache mit qualifizierten Gelehrten.